Die Finanzierung
Wenn Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, werden die Kosten der Pflegeleistungen bis zur Höchstgrenze des Pflegegrades mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Alle Leistungen, die darüber hinaus in Anspruch genommen werden, müssen privat finanziert werden.
Die Behandlungspflege trägt in der Regel Ihre Krankenkasse. Hierbei kann ein Eigenanteil entstehen, der mit der Zuzahlung bei Medikamenten/Physiotherapie etc. gleichzusetzen ist.
Über die Kosten informieren wir Sie gern bereits vor dem Beginn der Versorgung, damit einer fachgerechten Pflege nichts mehr im Wege steht.
Gern sind wir bei der Bewilligung Ihrer Formalitäten, wie z. B. den Anträgen bei den Pflegekassen behilflich.
Die Möglichkeiten sind vielfältig, daher sprechen Sie uns zuerst an!
